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Steuerhinterziehung: Bei Selbstanzeige straffrei?

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In Deutschland wird darüber nachgedacht, Steuersündern die strafbefreiende Selbstanzeige zu erschweren.

Griechenland hingegen möchte Steuerhinterzieher dazu ermutigen, sich selbst anzuzeigen und wünscht eine Strafmilderung bei Selbstanzeige.

Nachträgliche Korrekturen unvermeidbar

Acht Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft haben die Befürchtung, dass die Verschärfung der strafbefreienden Selbstanzeige dazu führt, dass übliche Änderungen massenhaft kriminalisiert werden.

In einem Brief an die Finanzstaatssekretäre von Bund und Ländern heißt es, dass es wegen der hohen Komplexität des Steuerrechts, der kurzen Anmeldefristen, häufig kurzfristig vorgenommener Rechtsänderungen durch den Gesetzgeber und Rechtsprechung und sich ständig ändernder Verwaltungsauffassungen nachträgliche Korrekturen von Steuererklärungen und Steueranmeldungen nicht völlig vermeiden ließen.

Die Finanzstaatssekretäre werden sich am 6. März über die Reform beraten.

Fehlerkorrekturen sollen sanktionsfrei sein

Die Wirtschaftsverbände meinen, dass die Fehlerkorrektur sanktionsfrei ermöglicht werden müsse. Sie möchten erwirken, dass die Voranmeldung zur Umsatzsteuer und Lohnsteuer anders behandelt werden muss als eine unvollständige Einkommensteuererklärung.

Recht soll verschärft werden

Bund und Länder möchten eine Verschärfung des geltenden Rechts erwirken. Hierzu haben unter anderem die sich häufenden Fälle von Selbstanzeigen prominenter Steuerhinterzieher beigetragen.

Jüngste Beispiele sind die Selbstanzeigen von Frauenrechtlerin Alice Schwarzer und dem ehemaligen Herausgeber des Magazins ‘Zeit’ Theo Sommer.

Nachdem der Fall Uli Hoeneß bekannt wurde, haben die Finanzminister eine Arbeitsgruppe eingerichtet. Diese möchte die Selbstanzeige auch weiterhin beibehalten, allerdings unter verschärften Bedingungen.

Selbstanzeigen könnten ausbleiben

Wirtschaftsvertreter halten dieses Vorhaben für problematisch. Durch die Verschärfung würden Selbstanzeigen möglicherweise ausbleiben. Hinzu komme, dass Unternehmen Schwierigkeiten bekommen könnten, ihre Steuererklärungen zu korrigieren, da sie befürchten müssen an die Strafverfolgungsbehörden zu geraten.

Matthias Lefarth, Steuerabteilungsleiter beim Zentralverband des deutschen Handwerks erklärte, dass das Vorhaben strafbefreiende Selbstanzeigen in Teilen erschweren zu wollen, mit Sorge betrachtet werde, da die Selbstanzeige vermutlich in der Praxis nicht mehr angewendet werden würde.

Korrektur von Voranmeldungen

Die Wirtschaft beharrt darauf, dass Voranmeldungen mehrfach korrigiert werden können. Die Vertreter der Finanzminister sind den Unternehmen diesbezüglich bereits entgegengekommen.

Es wird darüber nachgedacht, eine eigenständige Regelung für die Umsatzsteuervoranmeldung und Lohnsteueranmeldung zu schaffen. Lefarth meinte, dass die Facharbeitsgruppe Lösungsvorschläge erarbeitet habe, die in die richtige Richtung gingen, aber man bräuchte noch einige Klarstellungen und Ergänzungen.

Es wird Zeit für gesetzliche Ausnahmen

Harald Elster, der Präsident des Deutschen Steuerberaterverbandes sprach der Arbeitsgruppe sein Lob aus. Es sei höchste Eisenbahn, dass für diese Bereiche eine gesetzliche Ausnahme geschaffen werde, erklärte er.

Unternehmer müssten sich stets vor einem Steuerstrafverfahren fürchten, weil die Voranmeldungen von unzähligen Geschäftsvorfällen abhängig seien. Würden versehentliche Fehler korrigiert, sei es bisher noch ungewiss, ob es sich um eine Fehlerberichtigung oder um eine Selbstanzeige handele.

Strafmildernde Selbstanzeige ist üblich

Nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen Industrieländern ist es üblich, dass Steuersünder straffrei oder strafmildernd davonkommen. Hierzu zählen unter anderem Frankreich, Großbritannien, die Schweiz und Österreich.

In anderen Ländern wird immer wieder über strafmildernde Maßnahmen diskutiert, um die Bürger zur Steuerehrlichkeit zu bewegen.

Steuersünder in Griechenland

In Griechenland gibt es bisher noch keine Strafmilderung bei Selbstanzeige. Charalambos Anthanasiou, der griechische Justizminister, kündigte an, er wolle im Parlament einen Entwurf vorlegen, der Steuerhinterziehern, die sich selbst anzeigen, Strafmilderung verspricht.

Steuerhinterziehung wird in Griechenland bisher hart bestraft. Wer dem Staat gegenüber untreu ist, muss mit einer lebenslangen Haft rechnen. Wenn es nach dem Justizminister geht, sollen Steuersünder zum Teil künftig mit einer Bewährungsstrafe davonkommen.

Sechseinhalb Jahre Gefängnis

Vor wenigen Tagen wurde ein griechischer Geschäftsmann, dessen Name nicht genannt wurde, für Steuerhinterziehung in Höhe von 11,9 Millionen Euro zu einer Gefängnisstrafe von sechseinhalb Jahren verurteilt.

Schätzungen zufolge beträgt Summe der hinterzogenen Steuergelder in Griechenland 40 Milliarden Euro.


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